Steueridentifikationsnummer

In diesen Wochen beginnen die Finanzbehörden damit, allen Bürgern der Bundesrepublik eine Steueridentifikationsnummer zuzuteilen. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. „Zu befürchten ist, dass andere Behörden auf die steuerlichen Daten zugreifen wollen. Damit könnte die Steueridentifikations-nummer auch außerhalb des Bundeszentralamts für Steuern zur Anwendung kommen“, sagt Rainer Holznagel, Bundesgeschäftsführer des BdSt.

Die Steueridentifikationsnummer wurde bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt. Ursprünglich wollte das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn bis zum 31.12.2007 die TIN versenden. Auf Grund technischer Probleme konnten die Daten der 80 Millionen Bürger jedoch nicht schnell genug zusammengetragen werden, sodass sich das Vorhaben um über ein Jahr nach hinten verschob. Die Kosten für die Einführung der TIN belaufen sich auf schätzungsweise 38 Millionen Euro. Ein Schnäppchen war die Einführung der Steueridentifikationsnummer damit jedenfalls nicht. „Für die Steuerzahler ist zu hoffen, dass die Daten zumindest alle richtig abgeglichen wurden und der Steuerzahler nicht auch noch durch Übertragungsfehler der Finanzbehörden unverschuldet in Schwierigkeiten kommt“, so Holznagel.

In einem zweiten Schritt sollen auch die Unternehmen eine sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten. Damit könnten dann betriebliche Daten noch 20 Jahre nach Aufgabe des Unternehmens nachverfolgt werden. Dass in einem modernen Besteuerungsverfahren die Steuer- und die Wirtschafts-identifikationsnummer wichtig sind und zur Entbürokratisierung beitragen, ist selbstverständlich. Der Bund der Steuerzahler fordert aber den Gesetzgeber auf, alles dafür zu tun, dass das Steuergeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Nur dann können die Bürger auf den ordnungsgemäßen Umgang mit der Identifikationsnummer vertrauen.

Ab wann kommt die Steueridentifikationsnummer?

Die deutsche Finanzverwaltung vergibt ab August 2008 für jeden Bürger eine Steueridentifikationsnummer. Allerdings erhalten die Steuerzahler die Nummer nicht alle am selben Tag. Es wird voraussichtlich drei Monate dauern, bis alle Steuerzahler ihre Identifikationsnummer tatsächlich in den Händen halten. Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt die neue Nummer mit der Post.

Wozu dient die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer wird die bisher gültige Steuernummer für die Einkommensteuer ablösen. Die lebenslange Steueridentifikationsnummer dient dazu, unterschiedliche Datenbestände ein und demselben Steuerzahler zuzuordnen, um eine eindeutige Identifizierung eines Steuerzahlers jederzeit ermöglichen. Die Steueridentifikationsnummer wird auch bei einem Umzug nicht geändert und bleibt über den Tod hinaus 20 Jahre lang erhalten.

Was wird alles gespeichert?

Die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer besteht aus 10 Ziffern und einer Prüfziffer. Mit der Nummer werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige/letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden sowie Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Länder hinterlegt. Datenschützer befürchten, dass künftig Finanzdaten mit anderen Daten abglichen werden können. Dies wird möglicherweise zum Gegenstand einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht.

Wer bekommt die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer erhält jeder Bürger, der im Melderegister gemeldet ist, vom Säugling bis zum Rentner, auch Zuzügler aus dem Ausland bekommen die neue Nummer. Gilt die neue Steueridentitätsnummer auch für Unternehmer? Für Unternehmen ist eine eigene Identifikationsnummer geplant. Freiberufler und Selbstständige werden dann zwei Steuernummern besitzen, nämlich die persönliche Steuer und die Wirtschaftsidentifikationsnummer für das Unternehmen.

Quelle: Presse Bund der Steuerzahler

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