Einlagensicherung

Zum 30. Juni 2009 wird die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung deutlich angehoben. Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind dann Kundeneinlagen bis maximal 50.000 Euro geschützt. Vorher lag die Grenze bei 20.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent.

Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschliessen. Für private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt Guthaben einschliesslich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des sogenannten massgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heisst: Selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Mio Euro sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu einer Höhe von 1,5 Mio Euro vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.

Der Schutz gilt für Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen. Jedoch nicht für Bankeinlagen untereinander. Der Schutz schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, also auch Zertifikate einer Bank.

Info-Link: Einlagensicherungsfonds

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